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Aufenthaltsraum
Visite Gynäkologie
Evangelisches Krankenhaus Wesel
Visite Gynäkologie 2

Häufig gestellte Fragen

Operationssaal

1. Wie werde ich bei Ihnen in den Tarif eingruppiert und wie hoch ist die Bezahlung?

Ärztinnen und Ärzte werden wie folgt eingruppiert:

  • Entgeltgruppe Ä 1 Ärztin/Arzt mit entsprechender Tätigkeit
  • Entgeltgruppe Ä 2 Fachärztin/Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
  • Entgeltgruppe Ä 3 Oberärztin/Oberarzt
  • Entgeltgruppe Ä 4 Fachärztin/Facharzt, der/dem die ständige Vertretung des des Leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber übertragen worden ist

Die Entgeltgruppen Ä 1 und Ä 2 umfassen fünf Stufen; die Entgeltgruppen Ä 3 bis Ä 4 umfassen drei Stufen. Die Ärzte erreichen die jeweils nächste Stufe nach den Zeiten ärztlicher (Ä 1), fachärztlicher (Ä 2), oberärztlicher (Ä 3) Tätigkeit beziehungsweise der Tätigkeit als ständiger Vertreter des Leitenden Arztes (Chefarztes), die in den Tabellen (Anlagen A 1 und A 2) angegeben sind.

Für die Anrechnung von Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit gilt Folgendes:

Bei der Stufenzuordnung werden Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung als förderliche Zeiten berücksichtigt, das gilt insbesondere für die Tätigkeit als Arzt im Praktikum. Zeiten von sonstiger Berufserfahrung aus nichtärztlicher Tätigkeit können berücksichtigt werden.

Entgeltgruppen

2. Wie wird die Unterstützung bei Fortbildungen gehandhabt?

Die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, die im dienstlichen Interesse liegt, ist Dienst, ggf. am anderen Ort. Erfolgt die Qualifizierungsmaßnahme ganz oder teilweise außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, gilt die Teilnahmezeit auch insoweit als Arbeitszeit. Die Reisezeit im Rahmen einer Qualifizierung gilt nicht als Arbeitszeit. Für jeden ganzen Qualifizierungstag wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt.

Zur Teilnahme an Arztkongressen, Fachtagungen und vergleichbaren Veranstaltungen ist Ärzten Dienstbefreiung bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr zu gewähren. Die Dienstbefreiung wird auf den Anspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 06.11.1984 in der jeweils geltenden Fassung angerechnet. Im Einzelfall ist die Gewährung von mehr oder auch weniger Qualifizierungstagen zulässig.

Die Kosten für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, die im dienstlichen Interesse liegen, trägt grundsätzlich der Dienstgeber, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Der Dienstgeber erstattet die Teilnahmegebühren und bei Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb Wesels die Fahrtkosten zwischen der Dienststelle und dem Durchführungsort der Qualifizierung (öffentliche Verkehrsmittel oder Wegstreckenentschädigung bei Benutzung des eigenen PKWs) nach Maßgabe des § 6 RKR-KF. Übernachtungskosten werden bis zu einem Maximalbetrag von 75 Euro/Nacht vom Dienstgeber übernommen.

Folgende externe Qualifizierungsmaßnahmen gehören grundsätzlich zur Qualifizierung im dienstlichen Interesse:

  • Strahlenschutzkurse
  • Arzt im Rettungsdienst
  • Ultraschallkurs (Gynäkologie und Neurologie)
  • Grundkurs Sonographie (Chirurgie)
  • Sonographie - Kurs oder Update - Kurs Allgemeine Innere Medizin (Innere Medizin)
  • Repititorium Anästhesie/Intensivmedizin (Anästhesiologie)
  • 1 Ärztlicher Kongress für Oberärztinnen/ärzte im Kalenderjahr

3. Beteiligen Sie sich an Umzugskosten?

Der Dienstgeber beteiligt sich an an dienstlich veranlassten Umzugskosten im Rahmen der Steuerpauschalen:

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4. Gibt es Zimmer im Wohnheim?

Für neu eingestellte Ärztinnen und Ärzte wird bei Notwendigkeit eines Umzuges unter Berücksichtigung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften die ersten 6 Monate der Beschäftigung mietfrei ein Appartement zur Verfügung gestellt bzw. in gleicher Höhe ein Mietkostenzuschuss gewährt.

5. Wie sehen meine Arbeitszeiten aus?

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt 42 Stunden. Die regelmäßige Arbeitszeit ist grundsätzlich auf fünf Arbeitstage zu verteilen; aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen kann sie auch auf sechs Tage verteilt werden.

Die tägliche Arbeitszeit darf bei Ableistung ausschließlich von Bereitschaftsdienst an Samstagen, Sonn- und Feiertagen maximal 24 Stunden betragen, wenn dadurch für den Einzelnen mehr Wochenenden und Feiertage frei sind.

Für die Aufrechterhaltung des Bereitschaftsdienstes kann die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über acht Stunden hinaus auch ohne Ausgleich erfolgen. Dabei ist eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 60 Stunden zulässig. Für die Berechnung des Durchschnitts der wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen.

Bei einer solchen Regelung wird die Ärztin bzw. der Arzt im Rahmen der Opt-out-Regelungschriftlich um ihre Einwilligung gebeten.

6. Wie sehen die medizinischen und wirtschaftlichen Perspektiven des Hauses aus?

Unsere medizinischen und wirtschaftlichen Perspektiven sind hervorragend. In den letzten Jahren wurde konsequent ein strategisches Unternehmenskonzept umgesetzt und jährlich weiterentwickelt. Der Erfolg dieses Konzeptes spiegelt sich in den steigenden Fallzahlen der letzten Jahre wider. Von 2006 bis 2009 haben wir insgesamt einen Fallzahlanstieg von über 30% erreicht, der sich durch alle Fachabteilungen zieht.

Diese Entwicklung bringt natürlich auch einen wirtschaftlichen Erfolg mit sich, der es uns erlaubt hat, in unser Krankenhaus sowie in unser Einrichtungsnetzwerk zu investieren. Seit 2006 wurden alle Stationen des Krankenhauses saniert, ein Ärztehaus mit 10 Praxen sowie eine Strahlentherapie wurden errichtet, ein zusätzlicher OP-Aufzugstrakt an das Krankenhaus angebaut und ab 2010 wird im Krankenhauspark ein hochmoderner OP-Neubau mit Anschluss eines ambulanten Enddarmzentrums entstehen.

7. Welche Facharztweiterbildungen kann ich bei Ihnen erwerben?

Hier können Sie eine Aufstellung mit allen Facharztweiterbildungen herunterladen, die wir im Evangelischen Krankenhaus anbieten.

8. Wird die Dienstkleidung vom Haus gestellt?

Die Dienstkleidung (Dienstkittel und Hose) werden vom Haus gestellt und gereinigt.

9. Wie sieht es bei Ihnen mit der Haftpflichtversicherung aus?

Die Haftpflichtversicherung erfolgt über uns als Arbeitgeber.